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Auf Grund des Studienplanes werden
für Studienanfänger von Assistenten der Fakultät im Wintersemester
1997/98 folgende Fallbesprechungen abgehalten:
für Studenten des 1. bis 3. Semesters: - Pflicht -
1. Begleitende Pflicht-Fallbesprechungen zu den Grundkursen
a) Zivilrecht I (1. Semester)
b) Öffentliches Recht I (1. Semester)
c) Strafrecht I (2. Semester)
d) Öfffentliches Recht IV (Allg. Verwaltungsrecht) (3. Semester)
Erforderlich für die Zulassung
zu allen Anfängerübungen ist
nur
die Vorlage
eines
Fallbesprechungs-Scheines im Zivilrecht I
oder
im Öffentlichen
Recht I
oder
im Strafrecht I.
für Studenten des 2. und 3. Semesters: - freiwillig -
2. Begleitende freiwillige Fallbesprechungen zu den Grundkursen
a) Zivilrecht II (2. Semester)
b) Öffentliches Recht II (2. Semester)
c) Strafrecht II (3. Semester)
Die Fallbesprechungen beginnen in der 2. Vorlesungswoche. Terminänderungen werden durch Aushang bekanntgegeben. Die Teilnahme an einer Fallbesprechung setzt die Eintragung in Listen voraus.
Die Teilnehmerzahl an jeder Fallbesprechung ist auf 20 bzw. 25 Teilnehmer begrenzt; darüber hinausgehende Eintragungen können nicht berücksichtigt werden .
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Die Eintragungslisten liegen vor dem Dekanant zu folgenden Zeiten aus: | |
08.10.-10.10.1997 | jeweils 8-12 Uhr und am |
13.10.1997 | von 14-18 Uhr. |